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Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das Verbot für die Zeitarbeit ist diskriminierend und kurzsichtig

09.05.2019

Anlässlich der ersten Lesung des Regierungsentwurfs für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP):

„Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland längst überfällig, hat jedoch in seiner aktuellen Fassung eine immense Schwachstelle: Es schließt die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten aus. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern angesichts von Fachkräftemangel und digitalem Wandel auch kurzsichtig. Die Erfahrung und Expertise der Personaldienstleister könnten kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Fachkräfte außerhalb der EU zu rekrutieren. Zusätzlich könnten die Zeitarbeitsunternehmen den beim digitalen Wandel dringend benötigten IT-Fachkräften aus Drittstaaten, die jedoch des Öfteren im Projektbereich nur für kürzere Zeit gebraucht werden, eine langfristige Beschäftigungsperspektive in Deutschland bieten. Die Einwanderung von Fachkräften gesetzlich zu fördern und gleichzeitig jenen Wirtschaftszweig auszuschließen, der dafür bestens geeignet ist, ist paradox.

Um Personalengpässe zu vermeiden, muss das Verbot für die Zeitarbeit im Fachkräfteeinwanderungsgesetz fallen. Der BAP fordert deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Streichung dieser Sonderbestimmung im Aufenthaltsgesetz.“

Quelle: BAP

Kommentare (2)

Hr. Müller

10.05.2019 13:34 Uhr Antworten

Herr Lazay kann nur reden. Mehr auch nicht.

honk

12.05.2019 18:50 Uhr Antworten

Natürlich darf die Zeitarbeit nicht die Erlaubnis für den Fachkräfteimport bekommen!
Oder will man wirklich, Rekruter durch Afganistan / Lybien / Marroko / Senegal und Vietnam scheuchen um Produktionshelfer/in anzuwerben?

Fachkräfte aus dem Ausland sind höchsten Akademiker mit Diplom oder mit Doktortitel.

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