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Statistisches Bundesamt: Befragung zur Kostenbelastung durch die AÜG-Änderungen

25.04.2019

Das Statistische Bundesamt befragt zurzeit Zeitarbeitsunternehmen nach den Folgekosten der Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die zum 1. April 2017 in Kraft getreten sind. Im Fokus stehen dabei die neuen Kennzeichnungspflichten, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und der gesetzliche Equal Pay-Anspruch nach neun Monaten. Hierzu hat das Statistische Bundesamt einen Fragebogen entwickelt, den Sie hier einsehen und herunterladen können.
Bis einschließlich 6. Mai 2019 können ausgefüllte Fragebögen an die Behörde geschickt werden. Das kann entweder per E-Mail (natascha.meyer@destatis.de), per Post (Statistisches Bundesamt, Frau Natascha Meyer, Bürokratiekostenmessung Aufwandsermittlung und Kostenschätzung, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) oder über die Option „Formular verteilen“ des Acrobat Reader (entweder über die Menüpunkte „Formulare“ oder „Einstellungen“ im angefügten PDF-Dokument) geschehen.

Auch wenn die Beantwortung der fünf Fragenkomplexe etwas Zeit in Anspruch nehmen dürfte, bietet die Befragung des Statistischen Bundesamtes eine wichtige Gelegenheit, den tatsächlichen finanziellen Mehraufwand der Personaldienstleister transparent zu machen, die sich die Branche nicht entgehen lassen sollte.

Sollten Sie (Rück-)Fragen zur Umfrage des Statistischen Bundesamtes über die Folgekosten der AÜG-Änderungen haben, können Sie sich direkt telefonisch an Frau Natascha Meyer in der Behörde wenden (0611 / 75 4356).

Quelle: BAP

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