AÜG: Noch immer offene Fragen zu Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht
27.03.2019
Zwei Jahre sind vergangen seit die jüngste AÜG-Reform in Kraft getreten ist, die u.a. neue Offenlegungs- und die Konkretisierungspflichten enthielt. Wie Fachanwältin Sandra Urban-Crell auf haufe.de darlegt, gibt es jedoch diesbezüglich in der Praxis noch immer einige offene Fragen. Besonders hervorgehoben werden in dem Beitrag zwei Fragen, nämlich ob die Pflicht zur Offenlegung und Konkretisierung auch bei Altverträgen gilt und ob bereits ein Verstoß gegen eine der beiden Pflichten (Offenlegung oder Konkretisierung) ausreicht, um Sanktionen zu bedingen oder ob dafür beide Pflichten gleichzeitig verletzt sein müssen. Beide Fragen werden mit den unterschiedlichen Auslegungen im Beitrag erläutert.
Quelle: Haufe.de
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