Arbeitslosenversicherung: Selbstständige verlieren bei Zahlungsverzug den Versicherungsschutz
23.03.2012
Das Bundessozialgericht hat bestätigt, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung eines Selbstständigen automatisch endet, wenn er mit seiner Zahlung drei Monate im Rückstand ist.
Seit 2006 können sich auch Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
(Quelle: steuertipps.de)