Urteil: Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Spziergang während Pause
23.10.2019
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche Tätigkeit verrichten. Spazierengehen während der Pause stellt jedoch nach einem aktuellen Urteil des LSG Hessen eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein Versicherter Arbeitnehmer dabei, ist dies kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter