Kündigung wegen einer Corona-Quarantäne unwirksam
28.04.2021
Kategorie: Aktuelle Urteile - Kündigungen
Eine Corona-Quarantäne taugt nicht als Kündigungsgrund. Das musste eine Arbeitgeber vom Arbeitsgericht Köln (8 Ca 7334/20) erfahren, der einen Arbeitnehmer kündigte, welcher sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne befand. Trotz nicht bestehenden Kündigungsschutzes (Kleinbetrieb), stufte das Gericht die Kündigung als sittenwidrig und treuwidrig ein.
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt