Kündigung per Einwurf-Einschreiben riskant
18.12.2020
Kategorie: Aktuelle Urteile - Kündigungen
Ein Einwurf-Einschreiben reicht nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Baden-Württemberg nicht aus, um den Zugangs der Kündigung nachzuweisen. Gibt es nur einen "Einlieferungsbeleg" und den "Sendungsstatus", aber keinen "Auslieferungsbeleg", kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres den Zugang beim Arbeitnehmer nachweisen.
Bei einem Einwurf-Einschreiben dokumentiert der Postmitarbeiter den Einwurf der im Briefkasten des Empfängers mit Datum und Uhrzeit. Eine Kopie dieses Beleges kann von der Post erworben werden. Im Streitfall legte der Arbeitgeber diesen Beleg jedoch nicht vor, sondern empfand "Einlieferungsbeleg" und den "Sendungsstatus" als ausreichend. Dem folgten die Richter nicht.
Als sichere Methoden kommen demnach ein Bote oder die Bestätigung des Empfangs per Unterschrift in Frage.
(Az.: 3 Sa 38/19).
Quelle: Juraforum