Arbeitszeugnis muss nicht von oberstem Chef unterschrieben sein
25.05.2018
Kategorie: Aktuelle Urteile - Sonstige Themen
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf eine Unterschrift vom obersten Chef unter einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz aktuell klarstellte (8 Sa 151/17) reicht es aus, wenn ein ranghöherer weisungsbefugter Vorgesetzter das Arbeitszeugnis unterschreibt.
Quelle: <a href="https://www.juraforum.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis-muss-nicht-zwingend-von-chefin-unterschrieben-werden-624592" target="_blank">Juraforum</a>