Stellungnahme der Christlichen Gewerkschaft Metall zum Stuttgarter Urteil
12.09.2003
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Liebe Kollegin, lieber Kollege, in dem unsäglichen Streit, den uns die IG Metall aufgezwungen hat, entschied nun das Arbeitsgericht Stuttgart am 12.09.03 in 1. Instanz gegen uns. Diese Entscheidung wird nicht rechtskräftig, da wir Rechtsmittel einlegen werden. Insoweit ändert sich hinsichtlich unserer bisherigen Arbeit und der Rechtssicherheit für unsere Mitglieder überhaupt nichts. Selbst der entscheidende Richter Klimpe-Auerbach machte in seiner mündlichen Begründung deutlich, dass er mit diesem Verfahren überfordert gewesen sei, da ihm nicht die notwendige personelle und technische Ausstattung zur Verfügung stand, und er davon überzeugt sei, dass höhere Instanzen die richtige Entscheidung treffen würden. Er scheint zwar erkannt zu haben, dass die von ihm angelegten Kriterien das Monopol der DGB-Gewerkschaften festschreibt, andererseits er aber nicht in der Lage oder bereit war, hier als Arbeitsrichter eine mutige, zeitgemäße Entscheidung zu treffen. Denn fest steht schon jetzt, dass die bisher geltenden "Meßlatten" zur Bewertung der Gewerkschaftseigenschaft längst überholt und nicht mehr zeitgemäß sind. So ist die Frage der "Mächtigkeit" längst nicht mehr an der Zahl der Mitglieder, sondern an der großen Verwundbarkeit der Betriebe in Folge der wirtschaftlichen Verflechtung festzumachen. Und wie "unfähig" heute selbst die große IG Metall ist, beweist letztlich der Ausgang des Arbeitskampfes in den neuen Bundesländern. Es ist und bleibt absolut unverständlich, was hier "im Namen des Gesetzes" für Recht erachtet wurde. Wir werden diese Entscheidung nicht akzeptieren und wie erwähnt Rechtsmittel einlegen in der festen Überzeugung, dass auch im Hinblick auf Artikel 9 Abs. 3 unseres Grundgesetzes die CGM als Gewerkschaft weiterhin Arbeitnehmerinteressen in der Bundesrepublik Deutschland vertreten wird. (Quelle: CGM)