Verfassungskonformität der Neuregelung des AÜG sowie der Errichtung von PSA
02.09.2003
Kategorie: Rechtsecke - Beiträge
Die MVZ hat in einem Rechtsgutachten die Verfassungskonformität der Neuregelung des AÜG sowie der Errichtung von Personal-Service-Agenturen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt untersuchen lassen. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung des Gutachtens der Professoren Kämmerer und Thüsing von der Hamburger Bucerius Law School. Auf Grundlage des o.g. Gutachtens hat die MVZ Verfassungsklage eingereicht. (Quelle: MVZ)