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Outsourcing rechtfertigt Kündigungen

02.08.2006

Kategorie: Rechtsecke - Beiträge

Umstrukturierungen und Outsourcing sind unternehmerische Entscheidungen, die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen können. Um eine solche jedoch rechtssicher aussprechen zu können, müssen neben der unternehmerischen Entscheidung weitere Kriterien hinzukommen und beachtet werden. In der Rechtsprechung ist die Vergabe von bestimmten Arbeiten an externe Firmen als Grund für betriebsbedingte Kündigungen anerkannt. Das Arbeitsgericht darf dies grundsätzlich im Rahmen des Kündigungsrechts nicht überprüfen (Bundesarbeitsgericht, 17.05.1984, Az.: 2 AZR 109/83). Dies gilt sogar dann, wenn es für das Auslagern von Aufgaben keinen äußeren Anlass gibt (Bundesarbeitsgericht, 12.04.1987, Aktenzeichen: AZR 184/86). Die unternehmerische Entscheidung ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt Bundesarbeitsgericht vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 2 AZR 307/03) stets daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, 26.09.2002, Aktenzeichen: 2 AZR 636/01). Diese Missbrauchskontrolle hat sich u. a. daran zu orientieren, dass durch die Wertung der Willkür und des Missbrauchs der verfassungsrechtlich geforderte Bestandsschutz angemessen berücksichtigt wird. Hierzu zählen vor allem Umgehungsfälle. (Quelle: Fachverlag für Recht und Führung)

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