Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
22.05.2006
Vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wurde eine neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) bekannt gegeben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder.
Die aktuelle TRGS "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen. Sie konkretisiert die in § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderte Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten. Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung unterstützt sie darüber hinaus den Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen, insbesondere bei der Auswahl und Bewertung von persönlichen Schutzausrüstungen und Hautmitteln.
TRGS Gefährdung durch Hautkontakt –
Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)