Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EG-Kommission
02.05.2006
Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EG-Kommission werden über einen gleitenden Verweis in das deutsche Regelwerk übernommen. Es handelt sich um Grenzwerte für die Stoffe Asbest, Blei, Benzol, Hartholzstäube und Vinylchlorid.
Eine neue Seite des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz gibt Hinweise hierzu.