Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
28.04.2016
Aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (S 31 U 427/14) geht hervor, dass ein Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft hat, wenn er auf einer Dienstreise bei einem nächtlichen Toilettengang zu Fall kommt und sich verletzt. Somit sei kein Arbeitsunfall gegeben.
Die Nachtruhe im Hotelzimmer und "die damit zusammenhängenden Verrichtungen" haben keinen "inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit" und würden grundsätzlich nicht mehr zum vom Versicherungsschutz umfassten Bereich gehören.
(Quelle: steuernetz.de)