BAG: Betriebsrat hat Auskunftsanspruch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal
15.03.2019
Das Bundesarbeitsgericht hatte aktuell über Auskunftsansprüche des Betriebsrates bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal zu entscheiden. Deutschlands höchste Arbeitsrichter stellten fest, dass Betriebsräte im Entleihbetrieben durchaus Anspruch haben, über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal unterrichtet zu werden, denn "aus den Arbeitsunfällen des Fremdpersonals können arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse für die betriebszugehörigen Arbeitnehmer, für die der Betriebsrat zuständig ist, gewonnen werden"
Jedoch umfasst der Auskunftsanspruch nicht das im konkreten Fall begehrte Aushändigen von Kopien der Unfallanzeigen.
Quelle: BAG