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Details zu den Allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Zuletzt aktualisiert am 04.02.2025

Hier finden Sie eine Übersicht aller für die Zeitarbeit relevanten allgemeinverbindlichen Tarifverträge

 

Gebäudereinigung

Mit der 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung werden folgende Mindeststundenlöhne verbindlich festgelegt:

 

ab 1. Februar 2025 (bundeseinheitlich)
Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 14,25 EUR
Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 17,65 EUR
ab 1. Januar 2026 (bundeseinheitlich)
Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 15,00 EUR
Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung) 18,40 EUR

  

Elektrohandwerk

Der Tarifvertrag für das Elektrohandwerk wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifvertrag sieht folgende Stundenlöhne vor: 

bundeseinheitlich:

ab 1. Januar 2023 13,40 EUR
ab 1. Januar 2024 13,95 EUR
ab 1. Januar 2025 14,41 EUR


Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke (Stand 22.07.2016) können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

  

Pflegebranche

Mit der 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche werden folgende Mindeststundenlöhne verbindlich festgelegt:

im gesamten Bundesgebiet:
    mit mindestens einjähriger Ausbildung Für Pflegefachkräfte
ab 01.05.2023 13,90 EUR 14,90 EUR 17,65 EUR
ab 01.12.2023 14,15 EUR 15,25 EUR

18,25 EUR

ab 01.05.2024 15,50 EUR 16,50 EUR

19,50 EUR

ab 01.07.2025 16,10 EUR 17,35 EUR 20,50 EUR

 

Sie finden die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche hier. 

 

Maler- und Lackierer

Mit der 11. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk werden folgende Mindeststundenlöhne verbindlich festgelegt: 

Für ungelernte Arbeitnehmer
ab 1. April 2023 12,50 EUR
ab 1. April 2024 13,00 EUR

 

Für gelernte Arbeitnehmer
ab 1. April 2023 14,50 EUR
ab 1. April 2024 15,00 EUR

 

 

Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen

Mit der 3. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungenfür Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen werden ab dem 01.10.2024 nach Qualifikation detaillierte Mindestlöhne zwischen 16,06 und 22,04 Euro/Stunde festgelegt.

Ab dem 01.01.2025 steigen die Mindestlöhne auf Werte zwischen 16,51 und 22,39 Euro/Std.
Details finden Sie in der Veröffentlichung des Bundesanzeigers, welche Sie hier herunterladen können.

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