20.12.2010
Stuttgart, 14.12.2010. Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) sieht das heutige Urteil des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tariffähigkeit der CGZP mit gemischten Gefühlen. "Einerseits zeigt uns das Urteil, dass wir seit einiger Zeit in der Zeitarbeit auf dem richtigen Weg sind", so der stellvertretende CGM-Bundesvorsitzende Detlef Lutz in einer ersten Reaktion. "Andererseits wird damit die Tarifpluralität in der Zeitarbeit in Frage gestellt und es sind viele tausend Arbeitsplätze in der Branche gefährdet" befürchtet Lutz.
Man könne zwar noch nicht abschließend beurteilen, welche konkreten Auswirkungen das BAGUrteil auf frühere Arbeitsverträge haben wird, auf die aktuellen Tarifverträge der CGM in der Zeitarbeit wirke sich das Urteil jedoch nicht aus. Seit dem 01.01.2010 schließt die CGM gegliederte Tarifverträge ab, analog der Tarifabschlüsse der DGB-Tarifgemeinschaft in der Zeitarbeit. "Die Tariffähigkeit der CGM stand zu keiner Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Diskussion" stellt Lutz klar. "Alle unsere derzeitigen Tarifverträge sind gültig. Wir waren und sind ein zuverlässiger Tarifpartner" so der stellvertretende CGM-Bundesvorsitzende.
Bereits vor über einem Jahr habe die CGM auf die sich abzeichnende Entwicklung reagiert, habe neue Tarifverträge abgeschlossen, die in der Metall- und Elektroindustrie sogar deutlich besser waren als die des DGB. "Der Vorwurf, die CGM hätte Dumpinglohn- oder Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen, stimmt einfach nicht" wirft Lutz denen vor, die auf diese Art seit Jahren einen unsauberen Konkurrenzkampf gegen die CGM führen. Das BAG-Urteil zeige deutlich, dass es formelle Gründe waren, die zur Tarifunfähigkeit der CGZP geführt haben. Die CGM werde sich nun intensiv mit dem Urteil auseinandersetzen, um dann zu entscheiden, wie es in der Zeitarbeit weitergeht.
Pressemitteilung der Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) vom 14.12.2010