DGB: Besserer Schutz bei Kurzarbeit und Mindestlöhne für Leiharbeiter
25.02.2009
Die geplante gesetzliche Regelung zur Kurzarbeit für Leiharbeitskräfte ist aus Sicht des DGB völlig unzureichend, da sie zwar die Verleiher finanziell entlastet, gleichzeitig aber noch mehr LeiharbeitnehmerInnen in Armut stürzen wird. „Deshalb muss das Gesetz regeln, dass das Kurzarbeitergeld (60 – 67% vom Brutto) von den Verleihern in entleihfreien Zeiten auf den vollen Lohnanspruch aufgestockt wird“, forderte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin. Sie mahnte zugleich Existenz sichernde Mindestlöhne für die Branche an.
In keiner Branche ist das Risiko der Verarmung so groß wie in der Leiharbeit, betonte Buntenbach. Bereits ohne Kurzarbeit sei schon jeder achte Beschäftigte auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen: „Diese Situation wird sich gerade in der Krise bei Kurzarbeit dramatisch zuspitzen, wenn nicht sofort vom Gesetzgeber gegengesteuert wird.“
Bisher haben die LeiharbeitnehmerInnen auch bei Wegfall eines Verleihauftrags Anspruch auf den vollen Lohn. Der Verleiher muss währenddessen alternative Einsätze prüfen. Praktisch soll dieser Lohnanspruch jetzt bei Kurzarbeit aufgehoben und durch das deutlich niedrigere Kurzarbeitergeld ersetzt werden. „Es drohen noch mehr Beschäftigte in Hartz-IV-Bezug zu fallen, wenn der Gesetzgeber die Verleiher von ihrer personal- und beschäftigungspolitischen Verantwortung befreit“, warnte die Gewerkschafterin. „Dass es in diesem Gewerbe auch verleihfreie Zeiten gibt, ist wesentliches Merkmal der Arbeitnehmerüberlassung. Das Risiko dieser verleihfreien Zeit darf der Verleiher aber nicht auf die Beschäftigten abwälzen.“
Die Branche müsse jetzt ihrer Verantwortung nachkommen und für stabile Beschäftigung sorgen, um nicht ihre Legitimation am Arbeitsmarkt zu verlieren, unterstrich Buntenbach. Zur Verantwortung zähle auch, dass die geplanten Qualifizierungszuschüsse speziell für die Verleihbranche nicht nur aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung, sondern mindestens zur Hälfte über eine Branchenumlage der Verleiher selbst finanziert würden. Denn bisher investiere die Branche selbst kaum in die Qualifikation ihrer Beschäftigten.
„Gerade jetzt in der Krise wird deutlich, auf welch wackligen Füßen der Beschäftigungsaufbau durch Leiharbeit steht“, kritisierte Annelie Buntenbach. „Die ArbeitnehmerInnen dieser Branche sind die ersten, die ihren Job verlieren und in Abhängigkeit von staatlichen Fürsorgeleistungen geraten.“ Es wäre daher nicht nur ein Akt der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der sozialpolitischen Vernunft, wenn die Union das Gezerre um Mindestlöhne in der Leiharbeit beenden würde. „Jetzt muss endlich der Mindestlohntarifvertrag ins Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt werden, den der DGB bereits vor Jahren mit BZA/IGZ ausgehandelt und dem Bundesarbeitsminister vorgelegt hatte.“
(Quelle: DGB)