15.02.2016
Kündigungen
Einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg zufolge ist es legitim, wenn der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf des Mitarbeiters kontrolliert um privates Surfen während der Arbeitszeit nachzuweisen, wenn ein entsprechendes Verbot besteht und ein anderweitiger Nachweis nicht möglich ist. Im konkreten Fall folgte die fristlose Kündigung aufgrund es Nachweises von privatem Surfen an von 5 von 30 Tagen. Zu Recht, wie die Berliner Richter klarstellten (5 Sa 657/15).
(Quelle: Juraforum)