OLG Oldenburg: Mitarbeiter-Abwerbung gehört grundsätzlich zum Wettbewerb
23.09.2015
Sonstige Themen
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden (6 U 135/15), dass das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich zum freien Wettbewerb gehört und nur beim Vorliegen besonderer unlauterer Umstände wettbewerbswidrig ist.
(Quelle und Details: Verlag Dr. Otto Schmidt)