Abmahnung nach "Stinkefinger" gerechtfertigt
20.08.2003
Sonstige Themen
Zeigt ein Mitarbeiter seinem Vorgesetzten nach Spannungen den "Stinkefinger", darf der Arbeitgeber ihn abmahnen. Dies entschied das Arbeitsgericht Franfurt/Main.
Geklagt hatte ein Maschinenschlosser, der seinem Chef nach vorhergehenden Streitigkeiten den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte. Als der Arbeitgeber darauf mit einer Abmahnung reagierte, zog der Mitarbeiter vor Gericht.
Doch die Frankfurter Arbeitsrichter stellten sich hinter die Entscheidung des Unternehmens. Sie sahen in dem Zeigen des "Stinkefingers" eine beleidigende Geste von Seiten des Mitarbeiters. Ein solches Verhalten brauche sich ein Vorgesetzter nicht bieten lassen. Die Abmahnung sei daher gerechtfertigt gewesen. Grundsätzlich sei im Wiederholungsfall auch die Kündigung des Mitarbeiters rechtens, so das Gericht.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Meldung vom 26.06.2003; Aktenzeichen: 6 Ca 11145/02
(Quelle: Personalverlag)