24.11.2003
INZ
Nürnberg, 24.11.03 (ng.) Von einem gelungenen Kooperationsprojekt zwischen Wissenschaft und Wirtschaft profitierten am 18.11.03 in Leipzig knapp 80 Zeitarbeitunternehmer, Rechtsanwälte, Berater und die vier Verbände der Branche. Im Rahmen einer Festveranstaltung im großartigen Plenarsaal des Bundesverwaltungsgerichtes fand die erfolgreiche Veranstaltung einen wahrlich krönenden Abschluß.
Als Auftaktveranstaltung bezeichnete Prof. Dr. Burkhard Boemke vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Leipzig das, zusammen mit „www.Personalorder.de“ der Firma Data Projekt GmbH aus Schkeuditz, durchgeführte Seminar. Gegenstand, der durch kompetente Referenten kompakt gestalteten Vorträge, war die Tarifvertragssystematik im Rahmen des AÜG, die entsprechenden einzelvertraglichen Aspekte, die neuen Prüfkriterien der Landesarbeitsämter und das TzBfG. Im Anschluß nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich bei den Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern der vier Zeitarbeitverbände – (In der Reihenfolge der Tarifabschlüsse) Norbert Grünwald /INZ, Arnd Schumacher /MVZ, Werner Stolz /IGZ, Gerd Denkhaus /BZA - über die Besonderheiten der Verbände und ihrer Tarifverträge zu informieren.
Im Zusammenhang mit der diskutierten Tariffähigkeit der Zeitarbeit-Tarifgemeinschaften von DGB oder CGZP konnte aber auch der Herausgeber und Autor des neuesten AÜG-Kommentars – Prof. Dr. Boemke – und der Co-Autor des aktuellen Nachtrages – Dr. Mark Lembert von Freshfields Bruckhaus Deringer, kein relevantes oder unterschiedliches Risikopotential zur Wirksamkeit der vorliegenden Verbandstarifverträge bei den jeweiligen Gewerkschafts- bzw. Arbeitgeberlagern erkennen.
Die abendliche Festveranstaltung im prächtigen ehemaligen Reichsgerichtssaal war, neben den Grußworten vom Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes – Eckart Hien, vom Direktor des Instituts für Arbeits- u. Sozialrecht der Universität Leipzig – Prof. Dr. Boemke, vom Rektor der Universität Leipzig – Prof. Dr. Franz Häuser, vom Dekan der Juristenfakultät – Prof. Dr. Martin Oldiges, durch die Vorträge von Prof. Dr. Rüdiger Kern über das Reichsarbeitsgericht und vom Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht, Franz Josef Düvell zum „AÜG“ und dem Arbeitsrecht der Zukunft, getragen.
Bei diesem Vortrag erinnert Düvell eindringlich – den „Boemke/Lembke-AÜG-Kommentar“ schwenkend - an die große Hoffnung, die der Gesetzgeber im Rahmen der Hartz-Gesetze in die Integrationskraft der Personaldienstleister gesetzt hat.
Die INZ...
...ist seit 1987 der Arbeitgeberverband für mittelständische Personaldienstleister und vertritt bislang bundesweit über 290 Mitgliedsbetriebe. Im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen wenden darüber hinaus auch ca. 500 Personal Service Agenturen (PSA) den vorliegenden Tarifvertrag an.
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