Noch ein flächendeckender „Christen – Tarifvertrag“ für Zeitarbeit
25.09.2003
iGZ
Die Inflation der „Christen – Tarifverträge“ für die Zeitarbeitsbranche hält an: nach dem bundesweiten Tarifvertrag mit der INZ und dann mit der MVZ gibt es nun noch einen weiteren Abschluss mit der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD).
Nach eigenen Angaben der neuen Vertragspartner soll sich das Vertragswerk durch die Umwandelbarkeit von Entgelten als äußerst anwendungsfreundlich und zukunftsgerichtet herausstellen. Die bundesweit Geltung beanspruchenden tarifvertraglichen Regelungen für die Zeitarbeit haben die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und die Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen, Tarifgemeinschaft Zeitarbeitsunternehmen im BVD mit rückwirkender Geltung ab 1. Juli 2003 abgeschlossen. "Der Tarifvertrag ist vorrangig für Zeitarbeitsunternehmen im Dienstleistungssektor konzipiert, ist aber auch in allen anderen Wirtschaftsbereichen anwendbar", so BVD - Geschäftsführer Junge. Die Stundenlöhne schwanken dabei in der Eingangsstufe zwischen 5,78 Euro und der höchsten Zusatzstufe 16,50 Euro. Bei den Monatsgehältern liegt eine Spreizung des Tarifs zwischen Euro 999,94 und Euro 2.854,50 vor. Im Manteltarifbereich baut der Tarifvertrag Zeitarbeit auf den Dienstleistungstarifvertrag B.O.L.E.R.O. auf.
Mit dem jetzt bundesweit geltendem Tarifvertrag setzen CGZP und BVD angeblich auf anwenderfreundliche und für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber verträgliche Regelungen „im Gegensatz zu den unflexiblen Regelungen bisheriger Tarifverträge (!)“, heißt es in einer BVD – Pressemitteilung vom 25.09.2003.
Was hierzu wohl INZ und MVZ sagen werden, dass Ihre „christlichen Tarifverträge“ erneut unterboten werden.