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Jürgen Peters und IG Metall erkennen Christlichen Zeitarbeit-Tarifvertrag an

05.09.2003

INZ

Nachdem der 1. Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters am 26.2.03 den bundesweit ersten Flächentarifvertrag für die Zeitarbeit, den die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen (INZ) mit der Tarifgemeinschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes - mit Wirkung ab 1.3.03 - abgeschlossen hat, noch als "schmuddeligen Hinterzimmerabschluß" diffamierte, gab es jetzt vor dem Nürnberger Arbeitsgericht eine positive Klarstellung.

Die INZ hat mit Antrag vom 16.4.03 vor dem Nürnberger Arbeitsgericht auf Unterlassung der beleidigenden Äußerungen und der unzulässigen Boykott-Aufrufe an die IG Metall-Betriebsräte geklagt, um die Existenz ihrer Mitgliedsbetriebe zu sichern und ihre Verbandsinteressen zu vertreten. Nun hat sich Jürgen Peters und die IG Metall in einem Vergleich auf Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Dr. Steindl mit Beschluß (16 Ca 4120/03) vom 25.8.03 rechtskräftig verpflichtet, Boykott-Aufrufe und entsprechende Diffamierungen zu unterlassen.

Obwohl die IG Metall während des Verfahrens wieder die angeblich nicht vorhandene Tariffähigkeit von Christlichen Gewerkschaften thematisierte und somit die Wirksamkeit des abgeschlossenen Tarifvertrages in Frage stellen wollte, ergab der weitere Verhandlungsverlauf und insbesondere das Verhandlungsergebnis dazu keine verwertbaren Erkenntnisse.

Somit trägt die INZ mit ihrem, offenkundig auch aus Sicht der IG Metall, wirksamen Tarifvertrag dazu bei, dass der für unsere Wirtschaft nötige Wettbewerb auch zwischen den Gewerkschaften in Gang gekommen ist, und die Unternehmen nun nicht mehr gezwungen sind, sich ausschließlich den DGB-Zeitarbeit-Tarifverträgen anzuschließen, die ab 1.1.04 wirksam werden.

Die INZ...

...ist seit 1987 der Arbeitgeberverband für mittelständische Personaldienstleister und vertritt bislang bundesweit über 170 Mitgliedsbetriebe. Im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen wenden darüber hinaus auch ca. 500 Personal Service Agenturen (PSA) den vorliegenden Tarifvertrag an.

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