iGZ - Tarifvertrag mit den DGB - Gewerkschaften erfreut sich reger Branchenachfrage
17.06.2003
iGZ
Bereits über 2.500 Abrufe im Internet
Münster (17.06.03) Nach dem die iGZ – Mitgliederversammlung am 11. Juni 2003 in Hannover dem Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche einhellig zugestimmt hat, erfreuen sich die Pilotabschlüsse mit der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes einer regen Nachfrage. „Innerhalb von nur einer Woche sind die Dokumente bei uns im Internet über 2.500 mal abgerufen worden“, stellt iGZ – Bundesgeschäftsführer RA Werner Stolz fest.
Wie der Bundesvorsitzende des Arbeitgeberverbandes vorrangig mittelständischer Zeitarbeitsunter-nehmen, Dietmar Richter, mitteilt, sei der bereits am 29. Mai 2003 in Berlin ausgehandelte Tarifver-trag wegweisend für die gesamte Zeitarbeitsbranche. „Der Nebel hat sich endlich gelichtet – die Verunsicherung aller Beteiligten gehört der Vergangenheit an“, so Richter.
Durch vorzeitige Anwendung des iGZ - Tarifvertrages der werden die im Bundesverband ange-schlossene Unternehmen der gesetzlichen Verpflichtung entbunden, ihre Arbeitnehmer nach den so genannten „equal Treatment“- (gleiche Arbeitsbedingungen) sowie „equal Pay“- (gleiche Entloh-nung) Grundsätzen zu vergüten. „Das wäre für viele kleine und mittlere Unternehmen nicht akzepta-bel gewesen“, merkt Stolz an.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) wurde 1998 gegründet und besteht derzeit aus 330 Mitgliedsunternehmen mit etwa 780 Niederlassungen. Zunächst stand die Auseinandersetzung mit den Gefahrtarifklassen der VBG im Vordergrund der Akti-vitäten. Nach einer Professionalisierung des Bundesgeschäftsstellenteams Anfang 2001 standen alle wichtigen Probleme der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland auf der A-genda (z.B. AÜG – Reform, EU – Richtlinie Zeitarbeit, anerkannte Berufsbilder für die Branche etc.) . Auch die Lobbyarbeit beim Gesetzgeber in Berlin konnte massiv verstärkt werden. Das zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB abgeschlossene Tarifwerk besteht aus einem Manteltarifvertrag, einem Entgeltrahmentarifvertrag, sowie einem Entgelt-tarifvertrag Ost / West und einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung.
Nähere Einzelheiten unter der iGZ – Website: www.ig-zeitarbeit.de.