Erster bundesweit gültiger Zeitarbeits-Tarifvertrag wirkt ab 01.03.2003
25.02.2003
INZ
Am 24.2.03 hat die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen e.V „INZ“ mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und PSA der Christlichen Gewerkschaft Deutschland – Berlin „CGB“ den ersten Flächentarifvertrag für Zeitarbeit abgeschlossen
Das Tarifvertragswerk besteht aus einem Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag, die bis 2006 gelten, sowie aus einem Entgelttarifvertrag, der bis 30.6.04 wirkt. Um den Besonderheiten in den neuen Bundesländern Rechnung zu tragen, wurde - wie auch in anderen Branchen - ein Entgelttarifvertrag Ost vereinbart.
Die Tarifvertragsparteien haben bei der Ausgestaltung des Vertrages die hohe Integrationswirkung der Zeitarbeit berücksichtigt – 60% der Arbeitnehmer sind vorher arbeitslos, 30% werden regelmäßig von den Kundenbetrieben übernommen – und insbesondere darauf geachtet, dass gerade die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt, die ungelernten Hilfskräfte weiterhin eine Perspektive behalten.
Es ist mittlerweile anerkannt, dass nicht nur die Kundenbetriebe, sondern auch Arbeitnehmer die Zeitarbeit als Dienstleistung auf dem Arbeitsmarkt benutzen. Auf diesem sich ständig änderndem Markt, mit neuen Anforderungen und Berufs-/ Tätigkeitsbezeichnungen wird die Orientierung ohne einen kompetenten Partner immer schwieriger.
Aus diesen Gründen haben die Parteien die Personaldienstleistung „Zeitarbeit“ mit ihrem Vertragswerk als eigene Branche definiert und auf eine Anlehnung an einen der über 50.000 möglichen Tarifverträge bei den Einsatzbetrieben verzichtet. So wurde z.B. im Manteltarifvertrag auch ein Arbeitszeitkonto vereinbart, um den vielen unterschiedlichen Arbeitszeiten in den Kundenbetrieben einerseits und den individuellen Freizeitbedürfnissen der Arbeitnehmer andererseits zu entsprechen.