22.05.2003
INZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Frage, wie wirkt sich eine letztinstanzlich erfolgreiche Anfechtung der Gewerkschaftseigenschaft (hier CGM -Christliche Gewerkschaft Metall) auf entsprechend einbezogene Arbeitsverträge aus, gibt es ein passgenaues BAG-Urteil vom 22.1.02 (9 AZR 601/00):
"...Wäre die CGM nicht tariffähig, läge zwar ein "fehlerhafter" Tarifvertrag vor. Die Arbeitsvertragsparteien können aber auch auf fehlerhafte Tarifverträge verweisen (Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl.§ 3 Rn. 241). Dem steht nicht der Auslegungsgrundsatz entgegen, dass die Arbeitsvertragsparteien regelmäßig einen Tarifvertrag nur so in Bezug nehmen wollen, wie er auch tarifrechtlich gilt..."
Der Entscheidung lag zwar ein Antrag wg. tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für Urlaubsentgelt etc. zugrunde, die Frage der Tariffähigkeit wurde vom Antragsteller (IG Metall - Mitglied) aber ausdrücklich thematisiert.
Fundstelle: Haufe-Index 779223
Mit freundlichem Gruß
Norbert Grünwald
INZ eV.
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