Branchen-Mindestlohn tritt am 1. Januar 2012 in Kraft - Gleicher Lohn für gleiche Zeitarbeit
02.01.2012
iGZ
Zum Jahreswechsel tritt für die Zeitarbeitsbranche ein Mindestlohn in Kraft. Ab dem 1. Januar 2012 darf demnach in Deutschland kein Zeitarbeitnehmer mehr weniger als 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten verdienen. Darauf weist der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) hin. iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz begrüßt die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze, mit der der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Zeitarbeit“ nun festgeschrieben ist: „Nach jahrelangem Bemühen des iGZ gehört Lohndumping durch deutsche Haustarifverträge endgültig der Vergangenheit an.“ Auch ausländische Anbieter dürfen den festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten.
Die nun allgemeinverbindlich festgeschriebenen Lohnuntergrenzen entsprechen den ohnehin schon im iGZ-DGB-Tarifvertrag verankerten Mindeststundenlöhnen. „Schwarzen Schafen und ihren Billiglöhnen ist endlich ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben“, so Stolz.
Die allgemeinverbindlichen Mindeststandards garantieren den Arbeitnehmern ein angemessenes Schutzniveau im Sinne der EU-Richtlinie für Zeitarbeit. Seit Gründung im Jahre 1998 setzt sich der iGZ für mehr Fairness in der Branche ein. Die politische Umsetzung der jahrelangen Mindestlohnforderung des iGZ ist ein weiterer Meilenstein in Richtung fairer Zeitarbeit.
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ e. V.
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