Wirtschaftsminister Machnig verstößt gegen EU-Zeitarbeitsrichtlinie
29.09.2011
BAP
Unzulässige Diskriminierung der Zeitarbeit
26.09.2011 bap | Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig will thüringische Unternehmen, die gewerbliche Zeitarbeitnehmer beschäftigen, künftig von Lohnkostenzuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) ausschließen. Bereits bei der Investitionsförderung setzte Machnig vor wenigen Monaten eine Kappung der Mittel für die Zeitarbeitsbranche fest. „Bei dem neuesten Vorstoß aus dem Wirtschaftsministerium in Thüringen handelt es sich um eine unzulässige Diskriminierung der Zeitarbeitsbranche. Denn dadurch werden Zeitarbeitsunternehmen, die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schaffen, ganz klar benachteiligt“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), Thomas Hetz. „Außerdem verstößt die Entscheidung gegen die EU-Zeitarbeitsrichtlinie, die in der Zeitarbeit nicht nur eine erwünschte Form der Flexibilisierung sieht. In der Richtlinie heißt es sogar wörtlich, dass Zeitarbeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Teilnahme am und zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beiträgt.“
Mit der geänderten Förderung soll die Arbeitslosigkeit bekämpft werden, so das thüringische Wirtschaftsministerium. „Dabei profitieren gerade Arbeitslose von der Zeitarbeit, denn so finden sie wieder in den Arbeitsalltag und sammeln wichtige Berufserfahrungen“, erklärt Hetz und bezieht sich dabei auf offizielle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Im zweiten Halbjahr 2010 hatten 57 Prozent aller neu eingestellten Zeitarbeitnehmer zuvor keinen Job. 20 Prozent davon waren mehr als 12 Monate arbeitslos – ohne die Zeitarbeit hätten diese Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur sehr geringe Chancen. Es ist schwer nachvollziehbar, wie ein Minister, der die Menschen in Lohn und Brot bringen möchte, die Integrationsleistung unserer Branche untergräbt. Hinter der Zeitarbeit stehen reguläre und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, die vollständig dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegen. Ferner setzt die Zeitarbeit für ihre Mitarbeiter flächendeckend Tarifverträge ein – in anderen Branchen ist man davon weit entfernt.“
Die Bindung der Förderung an einen Tarif- bzw. Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro kritisiert Thomas Hetz als „unzulässiges Urteil über die Tarifverträge. Demnach sind alle Tarifverträge mit Stundenlöhnen von mehr als 7,50 Euro ‚gut‘, die darunter liegenden sind ‚schlecht‘. Eine solche Tarifzensur von Seiten der Politik ist nicht tragbar, denn sie torpediert die Tarifautonomie in Deutschland.“
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