Rechnungshof: Lohnzuschüsse für Leiharbeiter sind unrechtmäßig
21.10.2015
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat der Bundesrechnungshof die BA dafür gerügt, Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen zu zahlen. Die Finanzkontrollbehörde des Bundes hält die s.g. Eingliederungszuschüsse für "nicht rechtmäßig", weil Leiharbeiter in anderen Unternehmen (Entleiher) eingesetzt werden, die von den Lohnzuschüssen gar nichts hätten. Dadurch seien Zeitarbeitsfirmen “ungerechtfertigt begünstigt”. Nach der BA-Richtlinie soll der Zuschuss eine "Minderleistung" zwischen einer schwer vermittelbaren Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen. In der Praxis müsse jedoch das Entleihunternehmen den Leiharbeitnehmer anlernen und damit “den Aufwand für die Behebung der Minderleistung” leisten. Der Personaldienstleister kassiere somit den Lohnkostenzuschuss, “ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu haben”, so die Prüfer. Es geht um 10 Mio. Euro in den Jahren 2013 und 2014, die einzelne Zeitarbeitsfirmen "in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben".
(Quelle: Süddeutsche Zeitung)