Zeitarbeits-Arbeitgeber mahnen Reform des Beschäftigungsverbotes für Drittstaatler an
05.04.2023
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Aus diesem Anlass mahnen BAP und iGZ erneut eine Änderung des § 40 Aufenthaltsgesetzes an, der es der Zeitarbeit verwehrt, Fachkräfte mit Berufsausbildung außerhalb der EU für die direkte Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung zu rekrutieren: BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: "Die von der Bundesregierung beschlossenen Erleichterungen für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten sind [...] ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Im Beschluss fehlen die Experten mit internationaler Recruiting- und Integrationserfahrung: Die Personaldienstleister. Das gilt besonders für multinational agierende Personaldienstleistungsunternehmen, die direkten Zugang zu ausländischen Fachkräften haben. Mit dieser Expertise könnten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland im Wege der Arbeitnehmerüberlassung unterstützt werden. [...] Noch ist es nicht zu spät, das gesetzliche Verbot jetzt im parlamentarischen Verfahren zu streichen."
Auch der iGZ argumentiert u.a. mit dieser Rekrutierungskompetenz.
Unterstützung kommt auch von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw).
Ob sich die Hoffnungen auf eine last-minute-Änderung im aktuellen parlamentarischen Verfahren noch erfüllen, darf indes bezweifelt werden.
Kommentare (0)