Tarifverhandlungen für Fleischwirtschaft vereinbart - Auswirkungen für Zeitarbeit möglich
09.03.2021
Wie der iGZ berichtet, haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Vertreter der Fleischwirtschaft in Sondierungsgesprächen nun darauf verständigt, Verhandlungen zum Abschluss eines gemeinsamen Tarifvertrages aufzunehmen. Das kann auch für die Zeitarbeitsbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Laut der gesetzlichen Neuregelungen ist ab 1.4. die Arbeitnehmerüberlassung in die Fleischbranche eigentlich verboten. Dies könnte jedoch durch einen Tarifvertrag auf 2023 verschoben werden. Werkverträge sind seit Jahresbeginn ausnahmslos untersagt. Aber selbst bei einer tariflichen Einigung wären die Hürden für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern hoch: der Einsatz ist auf maximal 4 Monate begrenzt. Vorangegangene Einsätze innerhalb der letzten 6 Monate werden dafür addiert. Zudem sollen vom ersten Tag an die gleichen Arbeitsbedingungen und Löhne wie für die Stammbelegschaft gewährt werden. Die Quote der Leiharbeitnehmer darf gemessen am Arbeitszeitvolumen höchstens 8% betragen.
Dem iGZ zufolge, geht die Gewerkschaft mit einer Mindestforderung von 12 Euro/Std in die Verhandlungen. Nach kurzer Einarbeitung soll der Mindestlohn auf 14 Euro/Std steigen und für Facharbeiter 17 Euro/Std betragen.
Die Gespräche beginnen am 11. März in Hamburg.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 7766439
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