Keine Einigung zwischen Ex-Leiharbeitern und VW
20.08.2020
Die dreistellige Zahl von ehemaligen Leiharbeitnehmern, die vor dem Arbeitsgericht Hannover für Ihre Festeinstellung klagen, konnten sich beim Gütetermin nicht mit Volkswagen einigen. Das Gericht schlug daraufhin vor, einige der Klagen als Musterklagen zu verhandeln.
Im Kern geht um die Grundsatzfrage, ob die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer durch Tarifverträge verlängert werden kann.
Mit diesem Thema wird sich so oder so demnächst der Europäische Gerichtshof beschäftigen.
Quelle: NDR / Bild: depositphotos.com ID: 335936996
Kommentare (0)