Widerruf einer AÜ-Erlaubnis durch Summierung minder schwerer Verstöße
28.11.2019
Auf der Blogseite der Kanzlei CMS macht RA Dr. Bissels auf eine Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen aufmerksam. Darin wird festgestellt, dass einem Personaldienstleister die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen werden kann, wenn sich mehrere minder schwere Verstöße summieren. "Die Unzuverlässigkeit könne sich [...] auch aus einer Summierung von Umständen und kleineren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten. Maßgebend sei hierbei eine Prognose für die Zukunft". Das Urteil zeigt einen weiteren interessanten Aspekt: der Personaldienstleister hatte sich offenbar blind auf seine EDV-Abrechnung verlassen. Nachdem diese aber bereits in der Vergangenheit durch die BA gerügt wurde, hätte der Personaldienstleister "zumindest stichprobenartig Kontrollberechnungen" durchführen müssen. Weiter Gründe waren unzulässige Probezeitvereinbarungen bei erneuter Einstellung, unzulässige Kündigungen bei nur vorrübergehend fehlenden Einsatzmöglichkeiten sowie unrechtmäßige Entnahme von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto für Nichteinsatzzeiten.
Quelle: Kanzlei CMS - RA Dr. Bissels