19.04.2017
Einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge, haben sich die IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall auf eine Höchstüberlassungsdauer von bis zu 48 Monaten in der Metall- und Elektrobranche geeinigt. Die seit 01.04. geltende gesetzliche Regelung sieht bekanntermaßen eine maximal 18-monatige Einsatzdauer von Leiharbeitnehmern vor, liess jedoch Raum für abweichende tarifliche Vereinbarungen. Die HAZ beruft sich auf einen neuen "Tarifvertrag zum Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern", den Gesamtmetall und IG Metall abgeschlossen haben sollen. Dieser sieht demnach vor, dass Arbeitgeber und Betriebsräte auf Firmenebene eine Verleihdauer von bis zu 48 Monaten festlegen könnten.
Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung / produktion.de