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Urteil: 'Digital Native' in Stellenanzeigen kann Altersdiskriminierung darstellen

22.04.2025

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Urteil: 'Digital Native' in Stellenanzeigen kann Altersdiskriminierung darstellen

Das Arbeitsgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „Digital Native“ in einer Stellenanzeige ein Indiz für Altersdiskriminierung sein kann. In dem verhandelten Fall hatte ein 51-jähriger Bewerber geklagt, nachdem er sich auf eine Stelle beworben hatte, in deren Ausschreibung stand: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der datengetriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause.“

Der Kläger argumentierte, dass der Begriff „Digital Native“ typischerweise Personen bezeichnet, die mit digitalen Technologien aufgewachsen sind, was auf jüngere Generationen zutrifft. Das Gericht folgte dieser Argumentation und sprach dem Kläger eine Entschädigung von 7.500 Euro zu.

 

Quelle: Personalwirtschaft / Bild: depositphotos.com ID: 296542190

Kommentare (5)

Irgendwer

22.04.2025 15:41 Uhr Antworten

Da fehlen mir die Worte .... Ich bin mir nicht sicher, was ich schlimmer finde: Das Gericht, was so urteilt oder den Bewerber, der das forciert hat.

DeinBesuchbeiUns

23.04.2025 07:32 Uhr Antworten

Einfach mal wieder schön zusehen wie unser Land sich selbst zerfrisst und wie andere Länder uns dabei betrachten, dass ist einfach wunderbar. xD

Todd

23.04.2025 08:48 Uhr Antworten

Da haben wir wieder "das beste Deutschland aller Zeiten". Sich wg. jedem Scheiß diskriminiert fühlen und das Anschwärzen anderer...
Über Spanien lacht die Sonne, über D die ganze Welt...

Nichts

23.04.2025 09:46 Uhr Antworten

Unglaublich, aber das paßt sowas von zu diesem Land! Da kommt man als Personaler durchaus mal ins grübeln, ob sich nicht anderweitig mittlerweile deutlich mehr Geld verdienen lässt. Solche Dinge waren damals Einzelfälle, aber mittlerweile weiß hier jeder wie man Geld abzwackt, aber keiner mehr wie man arbeitet.

Christian Rosanka

29.04.2025 12:45 Uhr Antworten

Das ist schon sehr nervig.
Mal ganz ehrlich, man spricht doch den Unternehmern die Mündigkeit ab.
Lasst mich doch als Unternehmer selber entscheiden, wen ich einstellen will. Es ist ja auch MEINE Firma.
Im Endeffekt passiert es doch so oder so.
Traurig, dass sich Gerichte mit so etwas rumschlagen müssen.

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