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Allgemeinverbindlicher Mindestlohn in der Gebäudereinigung steigt

04.02.2025

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Allgemeinverbindlicher Mindestlohn in der Gebäudereinigung steigt

Am 28. Januar 2025 wurde die 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Damit gelten ab dem 1. Februar 2025 bundeseinheitlich folgende Mindestlöhne: Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 14,25 EUR, Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 17,65 EUR.

Ab 1. Januar 2026 steigen diese Beträge auf 15,00 EUR / 18,40 EUR.

Durch die Allgemeinverbindlichkeit gelten diese Lohnuntergrenzen auch für Leiharbeitnehmer, die für diese Arbeiten eingesetzt werden.

Quelle: / Bild: depositphotos.com ID: 766790652

Kommentare (6)

Nichts

04.02.2025 10:46 Uhr Antworten

Kein Wunder, dass die Aufträge in diesem Bereich auch zurückgehen. Es wird halt wieder mehr selbst geputzt. Gleiches hört man von Malern.

honk

05.02.2025 20:28 Uhr Antworten

Sie meinen bestimmt, die Personalanfragen bei der Zeitarbeit?


Nichts

06.02.2025 09:17 Uhr Antworten

Nein, mittlerweile gehen auch hier die Aufträge bei den Reinigungsfirmen zurück. Natürlich nicht bei denen, die Verträge für bestimmte Zeiträume haben.

honk

05.02.2025 20:21 Uhr Antworten

Vor dem gesetzlichen Mindestlohn, hatte die Zeitarbeit nicht mal einen Branchen Mindestlohn für die Tapeten Industrie vereinbart? ;D

Nurdie

07.02.2025 09:07 Uhr Antworten

Das ist schon lange unser Problem in Deutschland ! Wir sprechen immer nur über die Erhöhungen des Stundenlohns egal in welcher Branche, aber nur durch diese Erhöhungen wird leider alles teurer. Ich bin der Meinung man müsste endlich mal an die Lohnsteuer und andere Steuern ran, dann haben wir auch nicht immer in jeder Branche alle 2 Wochen Diskusionen und Streiks. Dann muss halt mal der Staat bei sich sparen und den Rotstift ansetzen und Personal abbauen und nicht immer so viel Geld auf der Welt verschenken, denn dann benötigt man nicht so hohe Steuereinnahmen. Der Feind ist weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber wir sollten endlioch mal wieder zusammen Arbeiten .
Durch die Stundenlohnerhöhungen hat nur der Staat etwas davon.

Nurdie

07.02.2025 09:23 Uhr Antworten

25. April 2024
Eine Arbeitsstunde kostete im Jahr 2023 im Schnitt 41,30 Euro
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2023 durchschnittlich 41,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit die sechsthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Luxemburg hatte im EU-Vergleich mit 53,90 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 9,30 Euro die niedrigsten. Gemessen am EU-Durchschnitt von 31,80 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2023 rund 30 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand zum EU-Durchschnitt blieb damit gegenüber dem Jahr 2022 unverändert.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitskosten-Lohnnebenkosten/_inhalt.html

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