29.01.2025
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hervor ( 9 AZR 48/24).
Sofern für Beschäftigte keine Möglichkeit besteht, über ein privates Endgerät auf die im digitalen Mitarbeiterpostfach hinterlegten Dokumente zuzugreifen, hat der Arbeitgeber zu ermöglichen, die Dokumente im Betrieb einzusehen und auszudrucken.
Eine Übersendung in Papierform ist nicht erforderlich.
Quelle: Bundesarbeitsgericht / Bild: depositphotos.com ID: 372220726
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