02.01.2025
Zum 1. Januar 2025 ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 EUR/Std auf 12,82 EUR/Std gestiegen. Für die Zeitarbeitsbranche hat diese Erhöhung keine Relevanz, da der allgemeinverbindliche Mindestlohn in der Zeitarbeit seit 01.11.2024 bei 14 EUR/Std liegt. Somit liegt der Mindestverdienst in der Zeitarbeit um mindestens 9,2 Prozent höher als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Zum 01.03.2025 steigt der Zeitarbeits-Mindestlohn auf 14,53 EUR/Std. und liegt dann um 13,3% über dem gesetzliche Mindestlohn.
Quelle: BMAS / Bild: depositphotos.com ID: 763964846
Kommentare (0)