08.11.2024
Leiharbeitnehmer, die Mitglied in einer der tarifschließenden DGB-Gewerkschaften sind, können bei ihrem Arbeitgeber bis Monatsende den Mitgliederbonus zum Weihnachtsgeld beantragen. Voraussetzung ist eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft und eine mindestens ebenso lange Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber. Zudem muss der Arbeitgeber natürlich dem BAP oder iGZ-Tarifvertrag unterliegen, was jedoch für über 90% der Personaldienstleister zutrifft. In diesem Fall erhalten Leiharbeiter je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 268 Euro und 536 Euro zusätzlich zum tariflichen Weihnachtsgeld.
Eine ähnliche Regelung besteht bzgl. des Urlaubsgeldes.
Für Leiharbeitnehmer ist eine Gewerkschaftsmitgliedschaft in Anbetracht der fälligen Beiträge somit nahezu in jedem Fall ein "Plus-Geschäft" - wenn die Mindest-Betriebszugehörigkeit erreicht wird.
Quelle: IG Metall / Redaktion / Bild: depositphotos.com ID: 1049241
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