04.11.2024
Die Sechste Verordnung über eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des BMAS wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt somit seit dem 01.11.2024. Somit sind die in den GVP-Tarifverträgen vereinbarten Mindestlöhne der EG 1 allgemeinverbindlich und kein Leiharbeitnehmer darf in Deutschland geringer als 14 Euro/Std entlohnt werden. Ab 01.03.2025 steigt dieser Betrag auf 14,53 EUR/Std. Die Verordnung gilt bis zum 30.09.2025.
Hier finden Sie die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Quelle: Bundesgesetzblatt / Bild: depositphotos.com ID: 341056052
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