01.11.2024
Nachdem das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) kürzlich bereits zunächst vom Deutschen Bundes-tag und nachfolgend auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist es am 29. Oktober nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Ersetzung der Schrift- durch die Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen (Artikel 55). Damit wird eine zentrale Forderung umgesetzt, die der GVP und seine Vorgängerverbände seit geraumer Zeit stets angemahnt hatten. Bis die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§§ 12 und 14) am 1. Januar 2025 in Kraft treten, müssen Arbeitnehmerüberlassungsverträge allerdings noch zwingend in Schriftform geschlossen werden.
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 20325395
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