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GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: Fachkräftzuwanderung für Zeitarbeit öffnen

30.09.2024

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GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: Fachkräftzuwanderung für Zeitarbeit öffnen

Am kommenden Mittwoch wird das Bundeskabinett voraussichtlich einen noch unveröffentlichten Gesetzentwurf behandeln, der auf das im Juli 2024 vorgestellte Papier der Bundesregierung „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ aufbaut. Dieser Entwurf umfasst insgesamt 49 Maßnahmenpakete, die darauf abzielen, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Eine der vorgesehenen Maßnahmen, „Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen“, erlaubt es künftig auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Drittstaaten, direkt in der Zeitarbeit tätig zu werden. Dabei gelten die Bedingungen, dass ab dem ersten Arbeitstag der Grundsatz des „equal pay“ eingehalten und eine Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten vereinbart werden muss. Zudem soll die Umsetzung möglichst bürokratiearm erfolgen.

GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter hierzu eindeutig Stellung und betont: „Eine Equal-Pay-Vorschrift ab dem ersten Beschäftigungstag und eine Beschäftigungsgarantie von zwölf Monaten sind zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte weder hilfreich noch akzeptabel. Mit diesen unnötigen und bürokratischen Vorbedingungen konterkariert die Bundesregierung die an sich begrüßenswerte geplante Öffnung der Fachkräftezuwanderung für die Zeitarbeit. Equal Pay führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen drittstaatsrekrutierten und sonstig rekrutieren Zeitarbeitskräften. Das passt auch nicht zu den von uns verhandelten Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften. Die Lohnunterschiede zwischen Gesamtarbeitsmarkt und Zeitarbeit haben sich durch die Tarifabschlüsse in den letzten Jahren signifikant verringert. Stattdessen soll jetzt sogar in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie eingegriffen werden.“

Zudem macht Swyter deutlich: „Auch das aus der Beschäftigungsgarantie folgende Kündigungsverbot innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres ist schlichtweg diskriminierend - im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen aber vor allem auch für die in- und ausländischen Zeitarbeitskräfte innerhalb eines Betriebs. Die Beschäftigung in der Zeitarbeit ist nachhaltig - das belegen die offiziellen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit bereits seit Jahren. Wenn die jetzige Bundesregierung die unbestrittenen Potenziale der Personaldienstleister tatsächlich nutzen will, muss sie die Fachkräftezuwanderung ohne Wenn und Aber für die Zeitarbeit öffnen.“

Quelle: GVP / Bild: GVP

Kommentare (1)

realist

01.10.2024 09:04 Uhr Antworten

Fachkräfte mit IHK Abschluss, finde den Fehler....

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