19.02.2024
Der GVP hat eine Stellungnahme zum ressortübergreifenden Entwurf eines " Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)" beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegt.
Darin spricht sich der GVP unter anderem dafür aus, das Schriftformerfordernis für Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch die Textform zu ersetzen, um die Bürokratie für die deutsche Wirtschaft zu verringern. Dies würde insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen. Der GVP betont zudem, dass die bisherige Regelung aus dem Jahr 1972 nicht mehr zeitgemäß ist und die Digitalisierung nicht berücksichtigt. Der Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen stellt hier leider explizit keine gangbare Alternative dar, da sie aufgrund der hohen Kosten und des hohen organisatorischen Aufwands bei der Implementierung und Nutzung für den Großteil der Unternehmen nicht umsetzbar sind.
Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 6639831
Kommentare (4)
Personaler im Dienst
19.02.2024 14:51 Uhr Antworten
Hoffentlich kommt es endlich durch. Es ist wirklich mal an der Zeit, dass die Personaldienstleistungsbranche aus dem Mittelalter ins Industriezeitalter aufsteigen darf. Textformerfordernis würde so viele Abläufe beschleunigen, Unmengen an Kosten würden gespart werden und zu guter letzt schont es die Umwelt. Ich bin und bleibe gespannt.
Pseudonym
20.02.2024 09:26 Uhr Antworten
ich bin auch für Textform, das wäre echt super. Leider ist das aber nur die halbe Warheit, denn das betrifft NUR z.B. AÜV´s etc.... Solange Prüfer nicht in der Lage sind auf Bildschirme zu schauen sondern nur mit Papier arbeiten können, wird es immer an der Schriftform hängen (z.B. Arbeitsverträge).
Martin
21.02.2024 10:54 Uhr Antworten
Mit QES läuft es alles seht gut
Anonym
27.02.2024 10:05 Uhr Antworten
"Mit QES läuft es alles sehr gut"
Mal davon ausgegangen, dass Sie eine QES verwenden, die tatsächlich das Schriftformerfordernis erfüllen (tun leider längst nicht alle): Dann brauchen Sie ja immer ein Gegenüber, das ebenfalls das selbe QES-System verwendet.
Das funktioniert, wenn Sie nur drei Großkunden haben. Haben Sie 30 Kleinkunden, können Sie das vergessen.