21.11.2023
In einer gemeinsamen Erklärung haben Bundesminister Heil, die Bundesagentur für Arbeit, die Spitzenverbände der Wirtschaft, Gewerkschaften, Unternehmen und die kommunalen Spitzenverbände ihre Bereitschaft bekräftigt, den von der Bundesregierung gestarteten Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aktiv zu unterstützen. In diesem Zusammenhang gaben die Spitzenfunktionäre der beiden Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände eine gemeinsame Erklärung ab, in der u.a. eine Abschaffung des Verbotes der Beschäftigung von Drittstaatlern in der Zeitarbeit gefordert wird:
„Die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten erfordert belastbare Partnerschaften. Die Zeitarbeitsbranche spielt dabei eine zentrale Rolle, den von der Bundesregierung angestrebten Integrationsturbo umzusetzen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Zeitarbeit nicht nur ein verlässlicher Partner, sondern ein kraftvoller Motor für die nachhaltige Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist. Daher haben der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. heute eine Erklärung unterzeichnet, welche das Engagement unserer Mitgliedsunternehmen und der gesamten Branche im Schulterschluss mit Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften unterstreicht.
Die Zeitarbeit hat bewiesen, dass sie nicht nur in der Lage ist, Geflüchtete erfolgreich zu integrieren und erfahren ist im Umgang mit ausländischen Arbeitskräften, sondern auch die nötige Flexibilität bietet, um den Herausforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes zu begegnen. Dennoch wird unsere Branche trotz nachweislicher Erfolge ausgebremst, da ihr die Beschäftigung von Personen aus Drittstaaten (§40 AufenthG) verboten ist. Diese Barriere gilt es jetzt zu beseitigen. Und es überzeugt auch nicht, dass die Zeitarbeitsbranche nach derzeitiger Rechtslage nur so lange einen Beitrag zur Integration der Geflüchteten leisten kann, wie sich diese Personengruppe auf einen befristeten kriegsbedingten Aufenthaltstitel (z.B. im Fall der Ukraine § 24 AufenthaltsG) berufen kann. Auch nach Ablauf ihrer kriegsbedingten Aufenthaltserlaubnis – dann als sogenannte Drittstaatler – sollte eine Arbeitsmarktintegration im Wege der Zeitarbeit möglich sein.
Die Abschaffung des §40 Aufenthaltsgesetzes für die Zeitarbeitsbranche ist der logische Schritt, um eine erfolgreiche, nachhaltige Arbeitsmarktintegration sowie die Lösung von Personalengpässen zu gewährleisten. Denn das politische Ziel, Zuwanderung in den Arbeitsmarkt künftig ganz überwiegend über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu steuern und nicht – wie derzeit – über ungeregelte Migration, ist richtig. Bei dieser Umsteuerung könnten die Personaldienstleister aufgrund ihrer Expertise eine führende Rolle einnehmen. Die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt durch Personaldienstleister zeigt, dass das Misstrauen gegenüber dieser Branche nicht gerechtfertigt ist.
Wenn wir gemeinsam den Jobturbo zünden wollen, muss die Zeitarbeitsbranche die gleichen Möglichkeiten haben wie jede andere Branche in Deutschland.“, so Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und Christian Baumann, Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ).
Passend zum Thema: Ab 18.11.2023 greift die erste Stufe des neuen "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes". So gilt dann etwa für Arbeitskräfte, die über die "Blaue Karte" einreisen, eine niedrigere Gehaltsschwelle. Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen, deren ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können nun auch in anderen Branchen arbeiten.
Kommentare (4)
Mustermann
21.11.2023 12:41 Uhr Antworten
Ich sehen schon die Reisebusse aus Drittstaaten mit den Leiharbeitern nach Deutschland fahren und hier in irgendwelchen Braaken hausen. Da würden ganze Camps enstehen. Ähnlich wie bei der Fleischindustrie. Das würde der Leiharbeitsindustrie so passen. Das verbot gibt es nicht umsonst und es darf nicht einfach so gekippt werden.
Die Leute sind in einer absoluten Abhängigkeitsbeziehung vom Leiharbeitnehmer.
Die werden von einem Ort zum nächsten gescheucht. Rechtlichen beistand kann sich von denen keiner leisten. Schlussendlich werden sie fallen gelassen und müssen selbst schauen wie sie wieder zurückkommen.
Nippels
22.11.2023 10:08 Uhr Antworten
Da malen Sie vielleicht ein bisschen den Teufel an die Wand.
Der entscheidende Punkt ist doch der, dass hierzulande keiner mehr zum Arbeiten bewegt werden kann, weil die Alimentationszahlungen des Staates zu üppig ausfallen. Ergo müssen Arbeitskräfte aus dem Ausland her. Alternativ einfach das Bürgergeld streichen und schon gibts neue Arbeitskräfte für unsere Unternehmen.
Die tatsächliche Lösung ist aber, die Arbeitsproduktivität zu erhöhen. Dies gelingt aber nur über Investitionen in technische Prozesse. Nur investieren die Unternehmen nicht mehr in den Standort Deutschland.
realist
22.11.2023 11:50 Uhr Antworten
Sorry Nippels, es hängen hier schon 300.000 Migranten die ja legal auf den Arbeitsmarkt könnten, würde man Sie lassen, somit wäre auch ein §40 nicht Änderungswürdig. Was die Tarifgemeinschaft hier fordert ist absolut unverantwortlich und gierig. Es sei denn man macht die Firmen für Unterkunft und Rückführung verantwortlich, sollte das Arbeitsangebot scheitern. Es wundert mich eh nicht was die Tarifgemeinschaft hier fordert, die Tarifgemeinschaft besteht nur aus Lobbyisten und Unternehmern, den ist Ihr eigenes Konto wichtiger als ein Gesellschaftliche gesamt Verantwortung. Und zum Thema Bürgergeld, bitte nicht alles glauben was die Politik uns hier verkaufen will. Der Staat ist auf Raubzug und dazu ist ihm jedes Laientheater recht.
Nippels
22.11.2023 15:16 Uhr Antworten
Die 300.000 (falls die Zahl realistisch ist ;-)) hängen aber ebenfalls in staatlicher Alimentation fest. Warum sollten die sich verändern wollen? Wir brauchen Arbeitskräfte, die auch zum Arbeiten kommen und nicht nur, um es sich in der sozialen Hängematte bequem zu machen.