20.11.2023
Der wichtigste Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih der Schweiz wurde neu ausgearbeitet. Er bringt höhere Mindestlöhne (+3,2 Prozent in 2024) mit einem automatischen Teuerungsausgleich.
Ab 2024 liegen die untersten Lohngrenzen in der Schweiz dann zwischen 3744 und 4870 CHF.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih gelten für alle Temporärarbeitenden, die nicht in Branchen eingesetzt sind, die einem eigenen allgemeinverbindlichen GAV unterstellt sind.
Quelle: blick.ch / Bild: depositphotos.com ID: 156867178
Kommentare (0)