22.09.2023
Seit dem Inkrafttreten des Whistleblower-Gesetzes am 2. Juli sind bei der neu eingerichteten externen Meldestelle des Bundes insgesamt 113 Hinweise eingegangen, wobei die Mehrheit davon über ein Online-Formular übermittelt wurde. Dies wurde von einer Sprecherin des Justizministeriums auf Anfrage mitgeteilt.
Die Sprecherin betonte auch, dass die Beratungsleistungen der Meldestelle, die dem Bundesamt für Justiz untergeordnet ist, intensiv genutzt werden. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass die Meldestelle einen regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Hinweisgeberstellen des Bundeskartellamts und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht pflegt.
Was die Anzahl der Meldungen betrifft, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes bei den internen Meldestellen von Unternehmen und Behörden eingegangen sind, gibt es nach Angaben des Bundesjustizministeriums keine Informationen.
Was ist das Whistleblower-Gesetz?
Das Whistleblower-Gesetz basiert auf den Richtlinien der Europäischen Union. Sein Hauptziel ist es, Personen, die Fehlverhalten, Betrug, Korruption oder Verstöße gegen Umwelt- und Tierschutzvorschriften aufdecken, vor Schikanen zu schützen. Unternehmen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, eigene Anlaufstellen einzurichten, die vertrauliche Meldungen zu den genannten Angelegenheiten entgegennehmen und bearbeiten. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Quelle: beck-aktuell / Bild: depositphotos.com ID: 197232382
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