12.09.2023
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte Ende Mai 2023 höchstrichterlich entschieden, dass der Gesamtschutz für Zeitarbeitskräfte in Deutschland gewährleistet ist und die einschlägigen Zeitarbeits-Tarifverträge somit wirksam und gültig sind. Diese Entscheidung lag bis dato nur als Pressemitteilung vor. Nun wurde die ausführliche Urteilsbegründung und die Entscheidungsgründe veröffentlicht.
Der Leitsatz lautet:
"Das vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossene Tarifwerk zur Leiharbeit, das vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts (§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG bzw. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF) „nach unten“ abweicht, genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG."
>Hier finden Sie den Artikel auf den Seiten des BAG.
Quelle: BAG / Bild: depositphotos.com ID: 189442898