13.03.2023
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Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer, welches jeder Personaldienstleister seinen Leiharbeitnehmern bei Abschluss des Arbeitsvertrages in der jeweils aktuellen Form (und ggf. in der jeweiligen Muttersprache des Arbeitnehmers) zwingend vorlegen muss, wurde von der Behörde aktualisiert.
Die Änderungen beziehen sich auf die seit 1. Januar 2023 geltende fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.
Quelle: BA