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Gewerkschaftlicher Weihnachtsgeld-Bonus kann ab sofort beantragt werden

28.10.2022

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Gewerkschaftlicher Weihnachtsgeld-Bonus kann ab sofort beantragt werden

Leiharbeitnehmer, die mindestens 12 Monate Mitglied einer DGB-Gewerkschaft sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate beschäftigt sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld wird auf Antrag vom Arbeitgeber ausgezahlt. Für dieses Jahr kann dieser Antrag ab sofort bis zum 30. November gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt dann zusätzlich zum tariflichen Weihnachtsgeld (zwischen 180 und 325 Euro) im November. Aktuell liegt der Mitgliedervorteil für Gewerkschafter je nach Beschäftigungsdauer zwischen 70 Euro (nach 6 Monaten) und 200 Euro (nach 4 Jahren).
Somit können sich gewerkschaftlich organisierte Leiharbeitnehmer über eine maximale weihnachtliche Sonderzahlung von insgesamt 525 Euro freuen.

Im kommenden Jahr steigt der Mitgliedervorteil beträchtlich auf bis zu 500 Euro. Um den Mitgliederbonus beanspruchen zu können, muss die Mitgliedschaft in einer tarifschließenden DGB-Gewerkschaft seit mindestens 12 Monaten bestehen.

Der Gewerkschaftsbeitrag liegt bei 1% des Bruttolohnes, dies entspricht bei einem Vollzeitbeschäftigten in der untersten Entgeltgruppe ohne Zulagen also knapp 230 Euro jährlich.

Quelle: Redaktion / IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 349875864

Kommentare (1)

Nippels

01.11.2022 08:37 Uhr Antworten

Wow! Weihnachtsgeldbonus von höchstens 200 EUR aber ein Gewerkschaftsbeitrag jährlich von mindestens 230 EUR. Lohnt sich, würd ich sagen! ;-)

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